Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Auftraggeber
Unter Auftraggeber wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die Institut Comm‘on einen Auftrag zur Durchführung von Übersetzungs- oder Korrekturrarbeiten erteilt.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote mit den darin enthaltenen Angaben zu Preisen und/oder Lieferfristen sind, solange Institut Comm‘on den vollständigen zu übersetzenden und/oder zu bearbeitenden Text des Auftraggebers noch nicht inhaltlich beurteilen konnte, freibleibend und können jederzeit widerrufen oder geändert werden.
2.2 Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber das abgegebene Angebot von Institut Comm’on schriftlich oder mündlich annimmt oder dass Institut Comm‘on einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag bestätigt. Unter schriftlich werden auch E-Mail und/oder Fax verstanden.

2.3 Angebote, die auf mündlichen Angaben des Kunden beruhen sind bei unkorrekter Angabe hinfällig. Die Berechnung erfolgt in diesem Fall nach konkretem Arbeitsaufwand (siehe Mindesthonorar und Zeilenpreis).

2.4. Verbindliche Angebote können nur für digital vorliegende Texte gemacht werden, andernfalls kann der Preis je nach tatsächlichem Aufwand variieren.
2.5 Institut Comm’on schickt dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung des erteilten Auftrags. Das Fehlen einer solchen Bestätigung lässt das Zustandekommen des vereinbarten Auftrags unberührt.
2.6 Sofern der Auftraggeber nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich zu verstehen gibt, im Auftrag, im Namen und/oder auf Rechnung eines Dritten zu handeln, und dabei den Namen und die Anschrift dieses Dritten angibt, betrachtet Institut Comm‘on denjenigen, der den Auftrag erteilt hat, als Auftraggeber.
2.7 Falls Institut Comm‘on in aller Redlichkeit bezweifelt, dass der Auftraggeber in der Lage sein wird, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, ist Institut Comm‘on berechtigt, ergänzende Sicherheitsleistungen bzw. Vorauszahlung zu verlangen.

2.8. Ein Auftag, der eine 4-wöchige Frist überschreitet, wird zwischenzeitlich abgerechnet und die entsprechende Summe von der Endabrechnung abgezogen.

3. Lieferfrist und Liefertermin
3.1 Institut Comm‘on hält die vereinbarte Lieferfrist ein, es sei denn, es liegt nachweisbar höhere Gewalt vor. Wenn deutlich wird, dass eine fristgerechte Lieferung aufgrund besonderer Umstände nicht möglich ist, ist der Auftraggeber umgehend von Institut Comm’on darüber zu informieren.
3.2 Die Lieferung gilt als erfolgt im Moment der Versendung durch Institut Comm‘on per E-Mail, Post, Fax oder durch persönliche Übergabe.
3.3 Im Zusammenhang mit der Durchführung des erteilten Auftrags durch Institut Comm‘on ist der Auftraggeber verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig ist, um die rechtzeitige Lieferung seitens Institut Comm’on zu ermöglichen.

4. Änderung oder Annullierung von Aufträgen
4.1 Falls der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrags Änderungen vornehmen oder Ergänzungen anbringen möchte, die nach dem Ermessen von Institut Comm’on nicht von geringfügiger Art sind, behält sich Institut Comm’on das Recht vor, die Lieferfrist(en) und/oder das Honorar anzupassen oder die gewünschten Änderungen abzulehnen.
4.2 Etwaige Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich der vereinbarten Auftragskonditionen sind erst nach schriftlicher Annahme und Bestätigung durch Institut Comm’on wirksam.
4.3 Falls ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber (zwischenzeitlich) storniert wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, den gesamten vereinbarten Betrag zu bezahlen, es sei denn Institut Comm’on erklärt sich bereit, einen Preisnachlass zu gewähren, wobei die Höhe des eventuellen Preisnachlasses im Ermessen von Institut Comm’on liegt und etwaige erfolgte Arbeiten berücksichtigt. Die bereits getätigten und bezahlten Übersetzungsteile werden dem Auftraggeber übermittelt.

 

5. Ausführung von Aufträgen und Geheimhaltung
5.1 Institut Comm‘on verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, dafür zu sorgen, dass Übersetzungs- und Korrekturaufträge fachkundig und nach bestem Wissen und Können ausgeführt werden.
5.2 Institut Comm‘on ist berechtigt, für die Ausführung von Aufträgen Dritte – selbständig operierende und qualifizierte Übersetzer und Korrekteure einzusetzen.
5.3 Im Zusammenhang mit dem gewünschten Qualitätsniveau der Ausführung des erteilten Auftrags durch Institut Comm‘on ist der Auftraggeber verpflichtet, notwendige Informationen über den zu übersetzenden Text, mit Inbegriff spezifischer Terminologie, zur Verfügung zu stellen.
5.4 Institut Comm‘on verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Die von Institut Comm’on beauftragten Übersetzer und Korrekteure werden von Institut Comm’on auf ihre Pflicht, die erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln ausdrücklich hingewiesen. Institut Comm‘on kann nicht für die unverhoffte Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch Dritte haftbar gemacht werden.

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6. Honorar, Bezahlung und Inkassokosten
6.1 Das Honorar für Übersetzungen wird berechnet durch Multiplikation der Anschlagzeichen des übersetzten Textes (Zieltext) mit dem gültigen Standardtarif pro Normzeile à 52 Anschläge, sofern mit dem Auftraggeber nicht ein anderer Preis vereinbart wurde. Korrekturarbeiten werden mit Stundensätzen abgerechnet, wobei die kleinste Einheit die angefangene halbe Stunde darstellt, sofern mit dem Auftraggeber nicht ein anderer Preis vereinbart wurde. Die Standardtarife und der jeweilig gültige Mindestpreis (40 Euro  mit Stand 1.1.2014)  sind unter anderem auf der Website www.institut-common.com angegeben.
6.2 Institut Comm‘on erhebt neben dem Standardtarif einen Zuschlag, wenn der zu übersetzende Quelltext besonders arbeitsintensiv oder fachspezifisch ist oder die Übersetzung express zu liefern ist.

6.3 Alle genannten Tarife verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.4 Der Rechnungsbetrag muss spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto von Institut Comm‘on gutgeschrieben sein. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Auftraggeber sofort und ohne besondere Benachrichtigung im Verzug. Bei Verzug hat der Auftraggeber die gesetzlichen Zinsen und alle weiteren Inkassokosten zu zahlen; dazu gehören Verwaltungskosten von Institut Comm’on in Höhe von 50 Euro pro Rechnung und Verwaltungs- und/oder Kommissionskosten des von Institut Comm’on eingeschalteten Inkassobüros.

6.5. Die Endkorrejtur von Übersetzungen nach Setzen der Texte ist immer kostenpflichtig und kann vom Kunden/der Kundin nicht grundlos eingefordert (cf. Reklamationen und Beschwerden) werden. 

7. Reklamationen und Beanstandungen
7.1 Reklamationen über gelieferte Übersetzungen/Korrekturen hat der Auftraggeber so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Lieferung schriftlich und mit inhaltlichen Argumenten und detailliert untermauert Institut Comm’on mitzuteilen. Eine Beanstandung entbindet den Auftraggeber unter keinen Umständen von seiner Zahlungsverpflichtung.
7.2 Hat der Auftraggeber nach Ablauf der in Artikel 7.1 genannten Frist keine Beanstandungen geäußert, gilt dies als vollständige Abnahme der Übersetzung/Korrekturarbeit durch den Auftraggeber. Reklamationen werden in diesem Fall nur noch nach Zustimmung von Institut Comm‘on berücksichtigt. 
7.3 Im Falle von Reklamationen oder Beanstandungen wird Institut Comm‘on seinen Standpunkt formell kundtun und dabei den sachkundigen Kommentar von (den betreffenden oder anderen) externen Übersetzern berücksichtigen.
7.4 Falls die Beanstandung zur Gänze oder teilweise berechtigt ist, wird Institut Comm‘on alles daran setzen, die Beanstandung zu beheben.

7.5. Eine Endkorrektur des  Auftrags ohne triftige dokumentierte  Angabe von fachkundigen ÜbersetzerInnen kann nicht eingefordert werden. 


8. Haftung und Freistellung
8.1 Der Auftraggeber kann Institut Comm‘on ausschließlich für Schäden haftbar machen, die eine direkte und nachweisbare Folge einer nachgewiesenen Unzulänglichkeit von Seiten des Instituts Comm’on sind. Institut Comm‘on haftet nicht für irgendwelche anderen Schäden, wie z. B. Betriebsschäden, Verzugsschäden und Gewinnausfall. Für die Übersetzung mehrdeutiger Abschnitte des Quelltextes ist Institut Comm’on von jeglicher Haftung entbunden.
8.2 Die Haftung von Institut Comm’on ist in jedem Fall auf das in Rechnung gestellte Honorar exklusive Mehrwertsteuer des betreffenden Auftrags und in allen Fällen auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
8.3 Das Risiko nachteiliger Folgen, einschließlich körperlicher oder wirtschaftlicher Schäden, der Nutzung der von Institut Comm‘on übersetzten Texte trägt der Auftraggeber. Es wird vom Auftraggeber erwartet, dass er wesentliche Bestandteile einer von Institut Comm’on gelieferten Übersetzung, einschließlich Geldbeträgen, Zahlenmaterial und medizinischer Begriffe, auf Richtigkeit kontrolliert, da Institut Comm’on nach bestem Wissen und Können Übersetzungen liefert, jedoch in keinem Fall Auslassungen oder Fehler ausschließen kann.
8.4 Institut Comm’on haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen oder Datenträger. Institut Comm’on haftet ebenso wenig für Schäden infolge der Benutzung von Informationstechnologie und modernen Telekommunikationsmitteln oder infolge des Transports oder der Versendung von Informationen oder Datenträgern.
8.5 Der Auftraggeber stellt Institut Comm‘on von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der vermeintlichen Verletzung von Eigentums-, Patent-, Urheber- oder intellektuellen Eigentumsrechten frei.

9. Vertragslösung
9.1 Institut Comm‘on ist, falls der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt, sowie bei Insolvenz, Zahlungsaufschub oder Auflösung der Firma des Auftraggebers, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht berechtigt, den laufenden Vertrag ganz oder teilweise zu lösen oder dessen Ausführung zu verschieben.
9.2 Falls Institut Comm‘on durch außergewöhnliche Umstände, auf die Institut Comm‘on keinen Einfluss nehmen kann, seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, hat Institut Comm‘on ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht das Recht, den Vertrag auszusetzen oder zu lösen. Als außergewöhnliche Umstände gelten auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Streik, Aufstand, Krieg, Transportbehinderungen und staatliche oder behördliche Maßnahmen.

10. Urheberrecht
10.1 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, behält Institut Comm‘on das Urheberrecht an den vom Übersetzer angefertigten Texten.

11. Anwendbares Recht
11.1 Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und Institut Comm’on gilt in allen Fällen österreichisches Recht. Alle Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem Urteil des zuständigen österreichischen Gerichts. Eine rechtliche Haftbarmachung von Institut Comm’on durch einen Auftraggeber hat in allen Fällen in Österreich mit Gerichtsstand Innsbruck zu erfolgen.

12. Sonstiges
12.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Institut Comm’on und dem Auftraggeber anwendbar, unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, dass Institut Comm’on sich vorher schriftlich ausdrücklich mit Letztgenannten einverstanden erklärt hat.

 

13. Rechtlicher Hinweis

13.1. Durch das Aufrufen und Verwenden unserer Website stimmen sie unseren AGB zu.

13.2. Sollten Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sein, sind Sie nicht befugt unsere Webseite

zu nutzen.

 

Innsbruck, 1 Jänner 2014